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   BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 28/83   

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https://dejure.org/1985,2126
BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 28/83 (https://dejure.org/1985,2126)
BAG, Entscheidung vom 23.04.1985 - 3 AZR 28/83 (https://dejure.org/1985,2126)
BAG, Entscheidung vom 23. April 1985 - 3 AZR 28/83 (https://dejure.org/1985,2126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichheitssatz - Grundsatz der Gleichbehandlung - Witwenrente - Ruhegeld - Betriebsente - Zusatzversorgung - Zusatzversorgungskasse - Mindestversorgungsrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 192 (Ls.)
  • NZA 1986, 193
  • FamRZ 1986, 804 (Ls.)
  • BB 1986, 880
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 28/83
    Der Senat hat im Anschluß an die Entscheidung des Bundesver fassungsgerichts vom 11. Oktober 1977 - 2 BvR 407/76 - (BVerfGE 46, 97 = AP Nr. 112 zu Art. 3 GG) in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß sich die Anrechnungsbe fugnis im Fall der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst jedenfalls daraus ergibt, daß diese allein aus öffentlichen Mitteln finanziert wird.

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 11. Oktober 1977 (aaO, zu B II 2 b der Gründe) ausgeführt hat, muß beim Zusammentreffen von eigenen Bezügen der Witwe mit Witwenrente wenigstens ein Rest des von dem verstorbenen Ehegatten erdienten Versorgungsanspruchs er halten bleiben.

  • BAG, 16.02.1978 - 3 AZR 624/76

    Höchstgrenze - Versorgungsbezüge - Einkommen - Verwendung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 28/83
    Deshalb erscheint es - wie im Beamtenrecht - dem Grunde nach gerechtfertigt, einschränkende Regelungen vorzusehen, wenn in einer Person mehrere Versorgungsansprüche oder ein Versorgungsanspruch und ein Einkommen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst Zusammenkommen (vgl. Urteil vom 16. Februar 1978 - 3 AZR 624/76 - AP Nr. 178 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I 2 a der Gründe).

    Eine solche Regelung hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 16. Februar 1978 (aaO, zu I 5 a der Gründe) als denkbar und zur Vermeidung eines gleichheitswidrigen Ergebnisses ausreichend bezeichnet.

  • BGH, 16.03.1981 - II ZR 222/79

    Gewährung von Insolvenzschutz für eine Ruhegehaltszusage - Schutz des

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 28/83
    Darüber, ob die Anrechnung von Arbeitseinkommen erlaubt ist, enthält das Gesetz keine Regelung (vgl. Höfer/Abt, BetrAVG, Bd. I, 2. Aufl., § 5 Rz 30; Höhne/Heubeck/Rau/Paulsdorff/Weinert, BetrAVG, Bd. I, 2. Aufl., § 5 Rz 59; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 5 Rz 149; BGH Urteil vom 16. März 1981 - II ZR 222/79 - AP Nr. 10 zu § 7 BetrAVG, zu III der Gründe).
  • BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 1177/78

    Versorgungsanstalt - Deutsche Bundespost - Versorgungsbezüge - Verwendung im

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 28/83
    Zwar hat der Senat in seiner Entscheidung vom 30. Oktober 1980 (- 3 AZR 1177/78 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung) die Auffassung vertreten, im Falle des Zusammentreffens von Hinterbliebenenrente und Dienstbezügen müsse der überlebende Ehegatte günstiger 8.
  • OLG Hamburg, 22.09.1982 - 5 U 141/81
    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 28/83
    Unter Bezugnahme auf die - soweit ersichtlich nicht veröffentlichte - Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 4. Oktober 1982 (- 5 U 141/81 -) führen sie aus: Der Versorgungsanspruch aus eigenem und aus abgeleitetem Recht diene nur noch der Alimentierung des hinterbliebenen Ehegatten, also einer Person.
  • BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 252/83

    Kürzung von Witwenversorgungsrenten durch "Ruhen" der Rente - Unwirksamkeit des §

    Diese Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht zwischenzeitlich jedoch aufgegeben (BAG Urteil vom 23. April 1985 - 3 AZR 28/83 -).
  • BAG, 06.08.1985 - 3 AZR 393/82

    Hinterbliebenenrente - Unfallwitwentente - Gleichbehandlung - Anrechenbarkeit

    Der Senat hat im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1977 - 2 BvR 407/76 - (BVerfGE 46, 97 [BVerfG 11.10.1977 - 2 BvR 407/76] = AP Nr. 112 zu Art. 3 GG) in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Regelung einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, nach der die Witwenrente bei eigenem Arbeitseinkommen der Witwe vollständig ruht, gegen Art. 3 GG verstößt (vgl. Urteil des Senats vom 23. April 1985 - 3 AZR 28/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • ArbG Bonn, 15.05.2008 - 1 Ca 105/08

    Hinterbliebenenversorgung, Gleichbehandlung

    Da in diesem Fall aber Leistungen aus eigenem Recht der Hinterbliebenen mit Leistungen aus vom verstorbenen Arbeitnehmer abgeleiteten Recht (Hinterbliebenenleistungen, Arbeitsentgelte) zusammentreffen, ist erforderlich, dass anstelle der vollen Hinterbliebenenrente eine Mindestrente gewährt wird ( Höfer, § 5 BetrAVG, Rn. 3980, Blomeyer/Rolfs/Otto, § 5 BetrAVG, Rn. 154, BAG, 23. April 1985, 3 AZR 28/83, Juris).
  • ArbG Berlin, 19.05.2009 - 33 Ca 21727/08
    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1977 - 2 BvR 407/76 - (AP Nr. 112 zu Art. 3 GG) festzuhalten, dass es gleichheitswidrig ist, wenn bei einem Zusammentreffen von Ansprüchen auf Hinterbliebenenversorgung mit Arbeitseinkommen oder Versorgungsansprüchen des überlebenden Ehegatten, welche er nicht von seinem verstorbenen Ehegatten ableitet, sondern selbst erdient hat, der Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung in voller Höhe entfällt ( BAG vom 16.02.1978 - 3 AZR 624/76 -, AP Nr. 178 zu § 242 BGB Ruhegehalt; vom 07.06.1979 - 3 AZR 134/78 -, AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung; vom 30.10.1980 - 3 AZR 1177/78 -, AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung; vom 23.04.1985 - 3 AZR 28/83 -, AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, und vom 06.08.1985 - 3 AZR 393/82 -, AP Nr. 21 zu § 5 BetrAVG).
  • LG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 O 446/05

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Bestandgeschützte Abfindung für

    Auch das Bundesarbeitsgericht hält es für rechtswidrig, wenn dem Hinterbliebenen von den Bezügen des verstorbenen Ehepartners "kein Pfennig" verbleibe (vgl. BAG, Urteil vom 23.04.1985, 3 AZR 28/83, AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.1996 - 19 Sa 32/96

    Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Witwenrente; Wirksamkeit eines

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